TITEL III - INTERNE POLITIKBEREICHE UND MASSNAHMEN
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| Table of contents |
KAPITEL I - BINNENMARKT
ABSCHNITT 1 - VERWIRKLICHUNG UND FUNKTIONIEREN DES BINNENMARKTS
ABSCHNITT 2 - FREIZÜGIGKEIT UND FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR
Unterabschnitt 1 - Arbeitnehmer
Unterabschnitt 2 - Niederlassungsfreiheit
Unterabschnitt 3 - Freier Dienstleistungsverkehr
ABSCHNITT 3 - FREIER WARENVERKEHR
Unterabschnitt 1 - Zollunion
Unterabschnitt 2 - Zusammenarbeit im Zollwesen
Unterabschnitt 3 - Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen
ABSCHNITT 4 - DER KAPITAL- UND ZAHLUNGSVERKEHR
ABSCHNITT 5 - WETTBEWERBSREGELN
Unterabschnitt 1 - Vorschriften für Unternehmen
Unterabschnitt 2 - Beihilfen der Mitgliedstaaten
ABSCHNITT 6 - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN
ABSCHNITT 7 - GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
KAPITEL II - WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
Artikel III-177
Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union im Sinne des Artikels I-3 umfasst nach Maßgabe der Verfassung die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.
Parallel dazu umfasst diese Tätigkeit nach Maßgabe der Verfassung und der darin vorgesehenen Verfahren eine einheitliche Währung, den Euro, sowie die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld-sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstützen sollen.
Diese Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union setzt die Einhaltung der folgenden richtungweisenden Grundsätze voraus: stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz.
ABSCHNITT 1 - WIRTSCHAFTSPOLITIK
ABSCHNITT 3 - INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT 4 - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN, DEREN WÄHRUNG DER EURO IST
ABSCHNITT 5 - ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
KAPITEL III - DIE POLITIK IN ANDEREN BEREICHEN
ABSCHNITT 3 - WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND TERRITORIALER ZUSAMMENHALT
ABSCHNITT 4 - LANDWIRTSCHAFT UND FISCHEREI
ABSCHNITT 6 - VERBRAUCHERSCHUTZ
ABSCHNITT 8 - TRANSEUROPÄISCHE NETZE
ABSCHNITT 9 - FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND RAUMFAHRT
KAPITEL IV - RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS
ABSCHNITT 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT 2 - POLITIK IM BEREICH GRENZKONTROLLEN, ASYL UND EINWANDERUNG
ABSCHNITT 3 - JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN
ABSCHNITT 4 - JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN
ABSCHNITT 5 - POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT
KAPITEL V - BEREICHE, IN DENEN DIE UNION BESCHLIESSEN KANN, EINE UNTERSTÜTZUNGS, KOORDINIERUNGS, ODER ERGÄNZUNGSMASSNAHME DURCHZUFÜHREN
ABSCHNITT 1 - ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
ABSCHNITT 5 - ALLGEMEINE BILDUNG, JUGEND, SPORT UND BERUFLICHE BILDUNG


