TITEL III - INTERNE POLITIKBEREICHE UND MASSNAHMEN

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Table of contents

KAPITEL I - BINNENMARKT

ABSCHNITT 1 - VERWIRKLICHUNG UND FUNKTIONIEREN DES BINNENMARKTS

ABSCHNITT 2 - FREIZÜGIGKEIT UND FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR

Unterabschnitt 1 - Arbeitnehmer

Unterabschnitt 2 - Niederlassungsfreiheit

Unterabschnitt 3 - Freier Dienstleistungsverkehr

ABSCHNITT 3 - FREIER WARENVERKEHR

Unterabschnitt 1 - Zollunion

Unterabschnitt 2 - Zusammenarbeit im Zollwesen

Unterabschnitt 3 - Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen

ABSCHNITT 4 - DER KAPITAL- UND ZAHLUNGSVERKEHR

ABSCHNITT 5 - WETTBEWERBSREGELN

Unterabschnitt 1 - Vorschriften für Unternehmen

Unterabschnitt 2 - Beihilfen der Mitgliedstaaten

ABSCHNITT 6 - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN

ABSCHNITT 7 - GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

KAPITEL II - WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK

Artikel III-177

Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union im Sinne des Artikels I-3 umfasst nach Maßgabe der Verfassung die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.

Parallel dazu umfasst diese Tätigkeit nach Maßgabe der Verfassung und der darin vorgesehenen Verfahren eine einheitliche Währung, den Euro, sowie die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld-sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstützen sollen.

Diese Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union setzt die Einhaltung der folgenden richtungweisenden Grundsätze voraus: stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz.

ABSCHNITT 1 - WIRTSCHAFTSPOLITIK

ABSCHNITT 2 - WÄHRUNGSPOLITIK

ABSCHNITT 3 - INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN

ABSCHNITT 4 - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN, DEREN WÄHRUNG DER EURO IST

ABSCHNITT 5 - ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

KAPITEL III - DIE POLITIK IN ANDEREN BEREICHEN

ABSCHNITT 1 - BESCHÄFTIGUNG

ABSCHNITT 2 - SOZIALPOLITIK

ABSCHNITT 3 - WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND TERRITORIALER ZUSAMMENHALT

ABSCHNITT 4 - LANDWIRTSCHAFT UND FISCHEREI

ABSCHNITT 5 - UMWELT

ABSCHNITT 6 - VERBRAUCHERSCHUTZ

ABSCHNITT 7 - VERKEHR

ABSCHNITT 8 - TRANSEUROPÄISCHE NETZE

ABSCHNITT 9 - FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND RAUMFAHRT

ABSCHNITT 10 - ENERGIE

KAPITEL IV - RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

ABSCHNITT 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

ABSCHNITT 2 - POLITIK IM BEREICH GRENZKONTROLLEN, ASYL UND EINWANDERUNG

ABSCHNITT 3 - JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN

ABSCHNITT 4 - JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN

ABSCHNITT 5 - POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT

KAPITEL V - BEREICHE, IN DENEN DIE UNION BESCHLIESSEN KANN, EINE UNTERSTÜTZUNGS, KOORDINIERUNGS, ODER ERGÄNZUNGSMASSNAHME DURCHZUFÜHREN

ABSCHNITT 1 - ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT

ABSCHNITT 2 - INDUSTRIE

ABSCHNITT 3 - KULTUR

ABSCHNITT 4 - TOURISMUS

ABSCHNITT 5 - ALLGEMEINE BILDUNG, JUGEND, SPORT UND BERUFLICHE BILDUNG

ABSCHNITT 6 - KATASTROPHENSCHUTZ

ABSCHNITT 7 - VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT