Talk:TITEL IV - DIE ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER UNION

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Im Falle des Ministerates ist eine Bindung an den Willen der nationalen Parlamente notwendig. sonst kann die Ministerialbürokratie der Mitgleidsländer hier die Gesetzgebung der nationalen Parlamente durch das europäische Haus feindlich übernehmen. Es muss ferner Rechenschaftspflichten gegenüber den nationalen Parlamenten geben.

Initiaitivrecht

"(2) Soweit in der Verfassung nichts anderes festgelegt ist, darf ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden. Andere Rechtsakte werden auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags erlassen, wenn dies in der Verfassung vorgesehen ist."

Das ist sehr gefährlich. Schon heute fluten 25 Kommissare das Parlament mit ihren richtlinienvorschlägen. Es wäre notwendig ein Initiativrecht des Parlamentes (über die Konferenz der Präsidenten) zu fordern, die Kommission arbeitet im Auftrag des Parlamentes aus. Nationale Parlamente und der Petitionsausschuss und Parlamentarier können der CoP Vorschläge unterbreiten.

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